III. Die Situation in den schleswig-holsteinischen Arbeitsamtsbezirken

Zwar lieferte die Arbeitsbucherhebung genauere Zahlen für Schleswig-Holstein, erfasste jedoch nicht alle Arbeitskräfte, die in Schleswig-Holstein tätig waren. Dies lag an der Entscheidung, den Wohnort als entscheidendes Kriterium für die Zuordnung zum Arbeitsamtsbezirk zu betrachten: "Maßgebend ist der Wohnort, nicht der Ort der Arbeitsstelle."[9] Arbeitskräfte, die in Hamburg lebten, aber beispielsweise in Geesthacht arbeiteten, wurden somit in Hamburg gezählt und Metallarbeiter aus Büdelsdorf und Rendsburg, die nach Kiel pendelten, erschienen in der Statistik des Neumünsteraner Arbeitsamtes. Aus gleichem Grunde tauchten zahlreiche Dänen, die aus Dänemark nach Flensburg zur Arbeit fuhren, nicht in den entsprechenden Aufstellungen des dortigen Arbeitsamtes auf.

Am 15.8.1941 waren laut Arbeitsbucherhebung neben den 'Inländern' in Schleswig-Holstein 45.204 Ausländer und 12.775 Ausländerinnen beschäftigt. Diese 57.979 Arbeitskräfte verteilten sich auf die Arbeitsämter.[10]

Bad Oldesloe

Elmshorn

Flensburg

Heide

Kiel

Lübeck

Neumünster

Rendsburg

Schleswig

IV.Schlussbemerkungen


[9] Arbeitsbucherhebung 1940, S.2. Danker irrt, wenn er bezüglich der Zuständigkeit der regionalen Arbeitsämter im Hamburger Randgebiet ohne korrekten Quellennachweis behauptet: "Das qualifizierende Ortsmerkmal lieferte also der Sitz (und in der Regel Arbeitsort) der Beschäftigungsfirma." Uwe Danker, Statuserhebung: Ausländer im 'Arbeitseinsatz' in Schleswig-Holstein 1939 bis 1945, in: Uwe Danker, Robert Bohn, Nils Köhler, Sebastian Lehmann (Hg.), "Ausländereinsatz in der Nordmark", Zwangsarbeitende in Schleswig-Holstein 1939 - 1945, Bielefeld 2001, S. 35.
Prinzipiell sei angeraten, Ausführungen Dankers anhand der Quellen zu kontrollieren, gehäuft stimmen seine Aussagen nicht mit dem Inhalt überein.

[10]Unter dem Vorbehalt, dass die Angaben nicht überprüft wurden, sei hier auf die Auflistung der regionalen Zuständigkeiten der Arbeitsämter bei Danker, Statuserhebung, (S.49) verwiesen. Definitiv falsch in dieser Auflistung ist jedoch die Beschreibung des Arbeitsamts Flensburg bis zum 1.11.1943.