Kriegsgefangene in Schleswig-Holstein

Eine Chronik 1943

[01.02.43] Der Kommandeur der Kriegs-Gefangenen im Wehrkreis X (Hamburg) legt fest, dass die Bewachung der Kriegsgefangenen in S-H durch drei Landesschützen-Bataillone erfolgen soll: Lds-Bat.682 Kellinghusen (mit je einer Kompanie in Wilster, Pinneberg, Lübeck, Heide, Nortorf, Friedrichstadt), Lds-Bat.661 Bad Oldesloe (mit je einer Kompanie in Lübeck, Oldenburg (H), Lütjenburg, Bad Segeberg, Preetz, Eutin) und Lds-Bat.660 Schleswig (mit je einer Kompanie in Mölln, Schleswig, Hamburg-Veddel, Bredstedt).[1]

[20.04.43] Der Amtsvorsteher in Bordesholm unterrichtet den Bürgermeister von Hoffeld über die „Verwendung von Kriegsgefangenen“ bei Luftangriffen: Es ist nunmehr erlaubt, Kriegsgefangene „während der Luftangriffe zur Bekämpfung von Brandbomben und zur Rettung der Viehbestände mit einzusetzen“. Ausgenommen sind von dieser Regelung die sowjetrussischen Kriegsgefangenen.

„Soweit in den Gemeinden keine Kriegsgefangenen-Lager vorhanden sind, können in diesen Gemeinden beschäftigte Kriegsgefangene auf dem Anwesen ihrer Arbeitgeber einzeln untergebracht werden, sofern auf dem Anwesen auch während der Nacht mindestens ein deutscher Mann anwesend ist und die Unterbringung des betreffenden Kriegsgefangenen in einem verschlossenen Raum gewährleistet ist.

Ist auf dem betreffenden Besitz kein deutscher Mann vorhanden, so können die Kriegsgefangenen auf dem nächstgelegenen Anwesen untergebracht werden, wo ein deutscher Mann während der Nacht dauernd anwesend ist.“[2]

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[1]

[2] Unterlagen des NS-Bürgermeisters von Hoffeld, in: Archiv der Heimatsammlung Bordesholm.