"Überführungen von Leichen polnischer Arbeitskräfte werden nicht durchgeführt."

 

"Bestattungsgeld kann auch für Polen beantragt werden." [1]

 

"Außer den im Erlass des OKW vom 3. März 1941 erwähnten Überführungskosten gewähren die Versorgungsämter Bestattungsgeld."

"Die Erstattungsanträge sind nachstehenden Dienststellen zuzuleiten: bei ausländischen Arbeitskräften sofern der Wohnort der Hinterbliebenen ... im Generalgouvernement liegt, dem Versorgungsamt in Litzmannstadt (nur bei Beerdigungskosten, da Überführungen von Leichen polnischer Arbeitskräfte nicht durchgeführt werden)."

 

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[1] Der Reichsarbeitsminister Franz Seldte veröffentlichte am 10. Mai 1941 einen Erlass mit dem vollständigen Titel: "Überführungs- und Beerdigungskosten bei Todesfällen in- und ausländischer Arbeitskräfte infolge Personenschäden", in Reichsarbeitsblatt 1941 Teil I, Seite 230 f.

 

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