"Überführungskosten für Polen werden nicht gezahlt!"

 

IV. "Beerdigungskosten und Kosten der Rückführung im Todesfalle" [1]

"Bei Todesfällen ausländischer Arbeitskräfte hat das Aufnahmearbeitsamt unverzüglich das zuständige Konsulat (bei Italienern außerdem den zuständigen italienischen Betreuer und das Auswanderungsamt bei der Königlich Italienischen Botschaft, bei Protektoratsangehörigen den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren und bei Polen aus dem Generalgouvernement die Regierung des Generalgouvernements - Abteilung Arbeit - in Krakau und aus den eingegliederten Ostgebieten das in Betracht kommende Landesarbeitsamt bzw. den Reichsstatthalter in Posen) zu unterrichten und zu bitten, die nächsten Angehörigen des Verstorbenen zu verständigen und - ausgenommen Polen - darüber hinaus zu klären, ob die Überführung der Leiche des Verstorbenen in die Heimat gewünscht wird."[2]

IV.4 "Bei polnischen Volkstumsangehörigen ist eine Übernahme der Kosten für die Überführung der Leiche in die Heimat grundsätzlich abzulehnen."

IV.5 "Bei Todesfällen ausländischer Arbeitskräfte ist dafür zu sorgen, dass die Bestattung oder Überführung der Leiche in schlichter, aber würdiger Form durchgeführt wird (nur bei Bahnfahrten Zinksarg)."

IV.6 "Zur Teilnahme an der Bestattung oder einer der Überführung etwa vorausgehenden Feier ist ein Vertreter des Arbeitsamts zu entsenden."

"Bei Todesfällen von Angehörigen befreundeter Nationen (z.B. Italiener) ist wegen der Ausgestaltung der Trauerfeier mit dem zuständigen ausländischen Betreuer und bei Landarbeitern auch mit der zuständigen Dienststelle des Reichsnährstandes in Verbindung zu treten. Gegebenenfalls kann auch aus Mitteln des Reichsstocks eine Kranzspende gewährt werden, deren Kosten in der Regel 8,- bis 10,- RM je nach Jahreszeit nicht übersteigen soll."[3]

 

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[1] Der Reichsarbeitsminister Franz Seldte veröffentlichte am 22. Oktober 1940 einen Erlass mit dem vollständigen Titel: "Einsatz ausländischer Arbeitskräfte; hier: Kosten der Rückbeförderung bei Erkrankung usw., Krankenhauskosten und Überführungskosten bei Todesfällen", in Reichsarbeitsblatt 1940 Teil I, Seite 528 ff.

[2] Ebd., Seite 529 f.

[3] Ebd., Seite 530

 

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