V. Anmerkungen zu beiden Gutachten

a) Die Quellensituation

Danker weist darauf hin, "dass die regionale Quellenlage für NS-Zwangsarbeit insgesamt als dünn zu bezeichnen ist" und dieses "in besonderer Weise für den spezielleren Aspekt Krankheit" gilt. Dieser Aussage muss für die Arbeitsweise des IZRG zugestimmt werden, andererseits muss ihr entschieden widersprochen werden. Die Quellenlage und die regionale Literatur zum Thema sind umfassender als die vom Autorenteam genutzten und erschlossenen Aktenbestände. So scheint nicht ein einziges Krankenhausarchiv besucht worden zu sein. Zahlreiche Kreis- und Stadtarchive im Land besitzen Aktenbestände zur Thematik. Interessante Fragestellungen wären möglich gewesen. Weichen beispielsweise die von der Gestapo in Kiel am 12.9.1942 erlassenen sicherheitspolizeilichen Anweisungen vom 'Merkblatt Nr.1 für die Betriebsführer über den Einsatz von Ostarbeitern' und der 'Lagerordnung' des Reichsführers-SS und der DAF ab? (Stadtarchiv Nortorf, vorläufiger Bestand A/047)

Stattdessen gaben sich die Autoren zu schnell mit den vom Suchdienst vorgelegten Quellen und den Beständen des Landesarchivs zufrieden. Die von Danker beschriebene Situation hätte geradezu als Aufforderung verstanden werden müssen, bessere und umfassendere Archivrecherchen durchzuführen. Nicht immer fallen einem Mikrofiche wie die F-96 -Bögen aus dem Ausland 'in den Schoß'. Gerade im Ausland befinden sich noch zahlreiche nicht genutzte und erschlossene Bestände für Schleswig-Holstein. Diese Auswertung wäre die Aufgabe des IZRG gewesen. Hier klaffen der Anspruch auf wissenschaftliche Leistung und die Realität extrem auseinander.