Michael Dahl und Christian Jacobs,

Aktenlage und Aktenrecherche (S.228-231).

 

Wer genau die Erfassungsmethode der Informationen und die Hinweise zu deren Nutzung durch andere beschrieben hat, ist unklar. War es Sebastian Lehmann im ersten oder zweiten Band des Zwangsarbeitsprojektes oder gar der Computer selber? Die Ergebnisse der Recherchen können von Interessierten im IZRG eingesehen werden. Üblicherweise werden im Rahmen von Quellenverzeichnissen, hier "Aktenlage" benannt, alle verwerteten Bestände angegeben. Die Unterlagen des ITS werden jedoch überhaupt nicht erwähnt.

 

Die schön klingende, aber unsinnige Formulierung: "Bezogen auf die gewählten Suchwege können wir den Anspruch der internen Vollständigkeit erheben, was natürlich nicht ausschließt, daß in anderen Provenienzen weitere [....]Vorgänge und Akten zu finden sind" wird erneut benutzt. Das ist Realsatire pur. "Interne Vollständigkeit" liegt also auch dann vor, wenn ich online den Landesrechnungshof aufsuche, mir unter "Bemerkungen 2002" die Angaben über das IZRG durchlese und dann (ohne weitere Recherchen) ein Gutachten über das IZRG verfasse. Echt klasse, wie einfach die Ansprüche des IZRG für Aktenrecherchen zu erfüllen sind!