Erste kritische Anmerkungen zum IZRG-Gutachten

1. Die Beiträge im Überblick

Im Sommer des Jahres 2000 veröffentlichte das IZRG das Gutachten "Zwangsarbeitende in Schleswig-Holstein". Es liegt bisher als Internetversion [1] und als kopierte Fassung vor. Auf die letztere beziehen sich die genannten Seitenzahlen. Mit dem Gutachten erweckte das IZRG regional und national Aufsehen und nach Jahren der Kritik erhielten die Mitarbeiter positive Reaktionen.

Das Besondere an diesem Projekt lag sicherlich in der extrem knappen Zeitvorgabe der Landesregierung, aber auch darin, dass die betreuenden Professoren Uwe Danker und Robert Bohn keine ausgewiesenen Sachkenner der Problematik waren und es in dieser kurzen Zeit auch nicht werden konnten. Manche der folgenden Kritikpunkte dürften auf den ersten Umstand, andere auf den zweiten zurückzuführen sein. Die Mängel, die offensichtlich durch den Zeitdruck bedingt sind, z.B. die mangelnde Abstimmung zwischen den Beiträgen [2], werden stillschweigend hingenommen und es wird davon ausgegangen, dass diese in der überarbeiteten Version behoben worden sind. Diese Überarbeitung ist aber dringend geboten, wie anhand zweier Beispiele aufgezeigt werden soll:

     

  • In einem von U. Danker angenommenen Fall findet sich ein in Minsk 1942 zwangsrekrutierter Zwanzigjähriger "nach einer Odyssee im stacheldrahtumzäunten Barackenlager der Deutschen Werke in Kiel" wieder (S.131). Im Artikel von Nils Köhler folgt die Mitteilung, dass es 1942 verboten war, die Lager so zu umzäunen ( S.503 ).
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  • "Es gibt keinen begründeten Anlass an der Zuverlässigkeit und Genauigkeit der für den internen Gebrauch erstellten Erhebungen der Arbeitstatistiker zu zweifeln", erklärt U. Danker bezüglich der Daten des Arbeitsamtes (S.38). Wie verträgt sich diese Behauptung mit den Ausführungen von R. Bohn ? Er schreibt auf S. 20 unter anderem: "Die Vermittlungstätigkeit der Arbeitsämter und damit die exakte Registrierung der Arbeiter wurde von den Arbeitgebern sowie von den Fremdarbeitern aber nicht selten umgangen."

Auf über 700 Seiten werden die verschiedensten Seiten der Zwangsarbeit beleuchtet, wobei der Kern und die eigentliche Aufgabe des Gutachtens eine Statuserhebung zur Zwangsarbeit darstellt. Etwa 225 Seiten füllen Beiträge, die unabhängig vom Gutachten entstanden sind. Hierbei handelt es sich um die Lagerliste von Rolf Schwarz [3], die Beiträge von Christian Rathmer über Lübeck und Hannes Harding über Displaced Persons sowie die Staatsexamensarbeiten über Zwangsarbeit in Kiel (Jörg Tillmann-Mumm), Heide und Dithmarschen (Harro Harder) sowie im Kreis Rendsburg (Michael Derner). Die Aufnahme dieser Artikel ist berechtigt und im Falle der Staatsexamensarbeiten durchaus begrüßenswert, da eine anderweitige Publikation eher unwahrscheinlich wäre.

Im Einzelnen: Robert Bohn gibt auf den ersten 20 Seiten eine allgemeine Einführung in die Thematik der ausländischen Zwangsarbeitenden in der NS-Kriegswirtschaft. Es folgt die Dokumentation der Aktenlage und der Archivrecherchen von R. Bohn, U. Danker und S. Lehmann, auf die später noch einmal eingegangen wird. Gleiches gilt für die "Statuserhebung: Ausländer im 'Arbeitseinsatz' in Schleswig-Holstein 1939-1945" von U. Danker. Daran anschließend werden drei "Perspektiven" vorgestellt: Nils Köhler berichtet aus der Perspektive der Zwangsarbeitenden und Markus Oddey betrachtet die Problematik aus der Perspektive der staatlichen, provinziellen und kommunalen "Behörden und Verbände". Sebastian Lehmann schildert schließlich die Sichtweise der schleswig-holsteinischen "Volksgemeinschaft". Alle drei schöpfen aus einem ähnlichen Quellenbestand und befassen sich unterschiedlich konkret mit der realen Situation in Schleswig-Holstein [4].

Für die Perspektive der Zwangsarbeitenden wäre die Einfügung passender Beispiele aus den zahlreich existierenden Zeitzeugenberichten wünschenswert gewesen. Welche Ausdruckskraft hätte dieser Beitrag gewonnen, wenn eine genaue Schilderung des Durchgangslagers in Neumünster [5] mit den Erlebnissen eines Ankommenden zusammengeführt worden wäre? Durchaus notwendig (aber in Anbetracht der Zeitvorgabe vielleicht nicht leistbar) wäre auch die Darstellung einer gesonderten Perspektive für die Arbeitgeber gewesen: Hier sollte u. a. die Frage diskutiert werden, ob die Arbeitgeber Einfluss auf die zahlenmäßige Zuweisung, den Zeitpunkt und die Auswahl der Zwangsarbeitenden ausüben konnten.

Die Darstellung zur "strafrechtlichen und polizeilichen Verfolgung am Beispiel des Sondergerichts Kiel" erscheint aus mehreren Gründen verzichtbar: Zum einen existieren bereits mehrere Studien zum Sondergericht, zum anderen nutzen die anderen Autoren diesen Bestand ausgiebig. In Anbetracht der Ergebnisse des Beitrages von Claus Heinrich Bill über "Fremdarbeit in schleswig-holsteinischen Ortschroniken nach 1945" hätte eine kurze Beschreibung der Datenbank [6] (mit einer Ortsliste) für die lokale Forschung anregend gewirkt. Zwingend notwendig wäre es in dem historisch-juristischen Beitrag jedoch gewesen, einen deutlichen Hinweis mit entsprechenden Beispielen aus Schleswig-Holstein zu geben, dass andere Gerichtsinstanzen ebenfalls in die juristische Verfolgung eingebunden waren.

Auf einen interessanten Aspekt verweist Nils Köhler, indem er die "propagandistische 'Betreuung' der Zwangsarbeitenden" darlegt. Diese 'Betreuung' diente der Werbung für NS-Organisationen, der Steigerung der Arbeitsleistung und sollte durch die Betonung der kulturellen und nationalen Unterschiede eine Solidarität unter den Zwangsarbeitenden erschweren. Inwieweit diese 'Betreuung' in Schleswig-Holstein umgesetzt wurde und gegebenenfalls von Erfolg gekrönt war, bleibt ziemlich offen und musste es wohl auch bleiben. Welcher "Fremdarbeiter" hätte beispielsweise nach 1945 angegeben, in die Waffen-SS eingetreten zu sein? Welcher Unternehmer würde nicht eine Theatervorführung im Lager als seine eigene Aktivität bezeichnen, sondern als eine angeordnete ?[7] Ein eher politisches Thema behandelt Klaus Fischer, der sich mit der Frage der Entschädigung von in Schleswig-Holstein eingesetzten Zwangsarbeitern auseinandersetzt.

Neben der Literaturliste (kritische Anmerkungen siehe unten) ziehen Robert Bohn und Uwe Danker ein Fazit aus geschichtswissenschaftlicher Sicht, das darunter leidet, häufig die Zusammenfassungen der einzelnen Beiträge zu reproduzieren oder Auszüge aus diesen zu zitieren. Spätestens in ihren abschließenden Bemerkungen wären statt allgemeiner Ausführungen (hoher Anteil an Rüstungsproduktion) Hinweise auf einige Besonderheiten in Schleswig-Holstein angebracht gewesen, so z.B. der Anteil an Arbeitsplätzen auf den Werften [8]. Gab es in der Landwirtschaft deutliche Unterschiede bei der Beschäftigung in Guts- oder kleineren Familienbetrieben? Wo bleiben darüber hinaus der Arbeitseinsatz von Zwangsarbeitern in der Fischerei oder andere regionale Schwerpunkte neben denen in Kiel und Lübeck? Als Beispiel möge hier die Kleinstadt Geesthacht dienen: Bei einer Beschäftigung von mehr als 10.000 Zwangsarbeitern gab es zeitweise weniger einheimische als ausländische Einwohner.

Außer diesen längeren Beiträgen finden sich noch kurze Erinnerungen, Erfahrungsberichte und einige ausgewählte Dokumente im Gutachten.

FORTSETZUNG 2

 


[1] Die Internetversion kann unter www.izrg.de aufgerufen werden.

[2] Mehrere Autoren benutzen mehrfach dieselben Zitate oder inhaltlich sich gleichende Zusammenfassungen (aus denselben Quellen).

[3] Diese Rezension ist insofern ungewöhnlich, da der Autor selbst mit einem Beitrag im Gutachten vertreten ist: Er hatte die Genehmigung zur Veröffentlichung der Lagerliste aus dem Jahre 1985 gegeben. Besonders ungewöhnlich ist jedoch die Tatsache, dass in der im Gutachten neu abgedruckten Lagerliste einfach Quellenangaben ohne Kennzeichnung verändert worden sind. Der Autor wurde hierüber nicht unterrichtet und hätte diesem Vorgehen auch nicht zugestimmt. (Vgl. dazu Gerhard Hoch und Rolf Schwarz (Hrsg.): "Verschleppt zur Sklavenarbeit", Alveslohe und Nützen 1985, S.149ff.)

[4] In den Perspektiven wird die besondere Situation der "Fremdarbeiter" in der Landwirtschaft berücksichtigt. In einer ähnlichen Position befanden sich aber auch die Beschäftigten in den Kleinbetrieben und die zahlreichen Hausgehilfinnen.

[5] Dies wäre auch schon im Beitrag von R. Bohn auf Seite 23 möglich gewesen. Die Aktenlage erlaubt eine detaillierte Darstellung des ca. 7 ha großen Lagers (siehe LAS Abt.581.7, Nr.517; die Akten des Stadtarchivs Neumünster und dazu Horst Peters: Einsatzort Neumünster, in: "Verschleppt zur Sklavenarbeit" (wie in Anm.3), S.115ff.).

[6] Die Akten des Sondergerichtes sind in einer computergestützten Datenbank erfasst, die es u.a. ermöglicht die Nationalität der Angeklagten und die Aufenthaltsorte auszuwählen.

[7] In einigen Firmenbroschüren bzw. Mitarbeiterlisten tauchen hierzu jedoch Informationen auf (vgl. z.B. Kurt Hamer u.a. (Hrsg.): "Vergessen + Verdrängt", Eckernförde 1984, S.227 und LAS Abt.406.10, Nr.2574).

[8] Im "totalen Krieg" diente so gut wie jede Form von Produktion dem Krieg: Nestlé Kappeln stellte z.B. dreieckige Aluminiumdöschen mit Nescafé für die Luftwaffe her (vgl. dazu: Schweizerische Depeschenagentur AG vom 24.8.2000, Recherche über Firmen mit Schweizer Kapital und Zwangsarbeit in Deutschland, S.30).