Nachforschungen nach Angehörigen der Vereinten Nationen
Hinweise auf Nachkriegsquellen zur Zwangsarbeit
(von Rolf Schwarz)

Unmittelbar nach Beendigung des Krieges begannen im Auftrag der Siegermächte umfangreiche Recherchen, um den Verbleib der ins Deutsche Reich verbrachten Personen zu klären. Diese Aktionen dienten im Wesentlichen drei Zwecken:

  • Erstens galt es Dokumente für spätere Rentenberechnungen und mögliche gesundheitliche Leiden zu sichern.
  • Zweitens sollten im Todesfall die genaueren Umstände des Todes und die Grablage erkundet werden.
  • Drittens sollten Informationen gesammelt werden, die für Fragen der Entnazifizierung und strafrechtlichen Verfolgung benötigt wurden.

Mit diesen Recherchen waren die unterschiedlichsten Behörden und Organisationen betraut. Die Staaten, deren Angehörige ins Deutsche Reich transportiert worden waren, bildeten Suchkommissionen, die einen umfangreichen Datenbestand zusammentrugen. Diese Unterlagen befinden sich heute in den entsprechenden Heimatländern. In der Bundesrepublik Deutschland wurden diese Akten beim Internationalen Suchdienst in Arolsen gelagert, der überwiegend personenbezogene Dateien zur Bestätigung von Verschleppung und Aufenthalt verwaltet. Die Nutzung dieser Daten ist nur mit Sondergenehmigungen unter äußerst begrenzten Möglichkeiten gegeben.

In der Regel verwahrten die abgebenden Einrichtungen jedoch Abschriften der Ermittlungen, da dies die Beantwortung der zahlreichen Anfragen erleichterte. Auf einige dieser Datenbestände soll im Folgenden verwiesen werden. Sie vereinfachen die Recherchen zum Thema Zwangsarbeit und erlauben durch ihre einheitliche Struktur auch eine statistische Auswertung.

Zuallererst waren die Kommunen betroffen, die verpflichtet wurden, u. a. folgende nach Nationen getrennte Listen zu erfassen:

In größeren Kommunen verpflichteten diese die Arbeitgeber, ihnen durch eigene Beschäftigungslisten zu helfen. Die Kommunen waren noch bis in die sechziger Jahre mit diesen Nachforschungen beschäftigt, so dass die Möglichkeit besteht, dass die entsprechenden Aktenbestände noch nicht in die Archive gelangt sind. Je nach Größe der Gemeinde betreuten das Hauptamt oder das Ordnungsamt mit der Einwohnermeldeabteilung diese Recherchen. Stichworte zur Suche in den Aktenplänen sollten sein: Suche nach Ausländern, vermisste bzw. verstorbene Ausländer, Angehörige der Vereinten Nationen o.ä.. Das Entdecken dieser Akten verspricht einen reichhaltigen Fund. Dadurch, dass die Bestände standardisiert sind, lassen sich durch Abdecken und Kopieren eventuelle datenschutzrechtlichen Einwände umgehen. In Städten, in denen Krankenhäuser oder Krankenhausabteilungen bestanden, können sich in den Archiven noch Auszüge aus dem so bezeichneten Krankenjournal oder Krankentagebuch befinden.

Neben den Städten mussten die Niederlassungen der Arbeitsämter Nachforschungen über Transporte und Sterbefälle in ihrem Verwaltungsbereich durchführen. Die Archivüberlieferung der Arbeitsämter für Schleswig-Holstein gestaltet sich jedoch eher dürftig. Zumindestens im Stadtarchiv Neumünster lagern sehr ergiebige Akten, besonders für Neumünster und die Kreise Segeberg, Plön und Steinburg, aber auch zur Organisation des Zwangsarbeitereinsatzes in Schleswig-Holstein. In diesem Zusammenhang soll erwähnt werden, dass die Filialen der Reichsbank nach Kriegsende Konten führen mussten, damit Arbeitgeber und Arbeitsämter noch ausstehende Löhne dorthin überweisen konnten.

Detaillierte Unterlagen erstellten auch die Krankenkassen, wobei diese Bestände einen besonderen Personenschutz genießen und nur mit aufwendigen Sondergenehmigungen und sehr vielen Einschränkungen nutzbar sind. Angaben über Sterbefälle sind natürlich über die entsprechenden Friedhofsunterlagen zu ermitteln, wobei zu bedenken ist, dass es im Laufe der Jahre Umbettungen gab. Es ist also wichtig, auch die Beerdigungsregister einzusehen und nicht nur die später erstellten Listen "Öffentlich zu pflegender Gräber". Diese Listen geben zwar auch Hinweise, besitzen ihren Ursprung aber in Abrechungsfragen. Auch hier gilt: lieber die älteren Datenbestände einsehen. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge verwahrt nach Orten strukturiert einen großen Bestand seiner Nachkriegsermittlungen auf.

Abschließend sei noch auf zwei Institutionen verwiesen, bei denen sich ein Nachfragen lohnen könnte: Die örtlichen Polizeidienststellen wurden 1946 verpflichtet, alle örtlichen Lager mit möglichst detaillierten Beschreibungen aufzulisten. Die Bahnhofsverwaltungen wurden angehalten, Berichte über Transporte von nichtdeutschen Personen und besondere diesbezügliche Vorkommnisse zu melden.

Bei allen in der Nachkriegszeit entstandenen Quellen muss beachtet werden, dass diese in Bezug auf ihren Wahrheitsgehalt und ihre Vollständigkeit keine Gewähr bieten. Schließlich ging es schon damals um ein möglichst schnelles Vergessen und Vertuschen der Ereignisse.